Beauftragter eines Grundherrn, der den Güterstand eines Herrenhofes oder für den Streubesitz einer Herrschaft anfallende Zinsen unter Hinzuziehung eines Dorfgerichts ermittelt und neu aufschreibt. Diese Renovationen wurden in regelmäßigen Abständen und zwischenzeitlich bei Übergang an einen anderen Besitzer oder Pächter vorgenommen.
