Maier, Mayer (oberdeutsch), Meyer, Meier (bes. in WestfalenHannover)

urspr. der major villae oder villicits, im alten Frankreich der Beauftragte des (adligen oder geistlichen) Grundherrn, der den Haupt-Gutshof bewirtschaftete, später auch die Verwalter bzw. Pächter kleinerer Höfe, mit Aufsicht über das bäuerl. Abgabewesen; schließl. auch Erbpächter. Hessen kennt nur Grebe (Graf), Franken bis Schlesien nur Hofmann, Hoffmann. Dazu zahlr. Komposita: Linsen-, Haber-, Gerstenmaier; Bichel-, Loch-, Pfitz-, Lettenmaier; Brink-, Brock-, Lohmeyer; Bege-, Dütenmeyer wie Laber-, Vilsmayer. In bayrisch Namen ist -maier auch zu -mär, -mer verschliffen, so Hanselmar, Hiebmer, Hummer, Sellmer, Stromer, Wimmer.

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