Stolgebühren (Jura stolae)

Aus zunächst freiwilligen Spenden der Gemeindemitglieder, die in den Opferstock gegeben wurden und an dessen Inhalt der Pfarrer der Gemeinde gering partizipierte, entwickelten sich bereits im frühen Mittelalter Gebühren, die im Zusammenhang mit seelsorgerischen Leistungen (z.B. Taufe, Heirat, Begräbnis, Beichte etc.), bei denen der Geistliche die Stola trägt, und für damit zusammenhängenden Leistungen (Taufbescheinigung, Aufgebotsverkündigung, Entlassungsschreiben zur Heirat in einer anderen Gemeinde usw.), erhoben wurden: die Stolgebühren (Jura stolae).

Stolgebühren gab und gibt es sowohl in der katholischen als auch in der evangelischen Kirche. In Deutschland sind sie heute in den evangelischen und katholischen Kirchen abgeschafft und durch feste Gehälter der Pfarrer ersetzt worden.