Spur [Spurius]

(spurius,spuria) unehelich

Spurius (Recht)
Im Roemischen Recht ist spurius die Bezeichnung fuer ein Kind, das nicht einem iustum matrimonium entstammt, also unehelich geboren wurde.
Der spurius und seine Mutter waren nach klassischem Recht kognatisch verwandt; zwischen ihnen bestand Unterhalts- und Erbrecht.
Mit dem Vater war der spurius weder kognatisch noch agnatisch verwandt und hatte keinen Unterhaltsanspruch. Sein Status libertatis und civitatis, also sein Freiheits- und Buergerstand folgten dem Stand der Mutter. Da der spurius von Geburt an als rechtlich eigenstaendig (sui iuris) galt, unterstand er nicht der Patria Potestas.
Ob der spurius gesellschaftlich diskriminiert wurde, ist nicht bekannt.