Fideikommiß

nach römischem Recht jede formlose letztwillige Verfügung, deren Erfüllung bloß dem Gewissen (fidei) der Erben überlassen und deren Vollzug nicht erzwinglich war. Familienfideikommiß ist ein Vermögensinbegriff, welcher kraft ausdrücklicher Verfügung des Stifters unveräußerlich auf die Geschlechtsnachfolger des Stifters oder eines Dritten zur Erhaltung des Familiengutes übergehen soll.