Erbnamensitte

Als Erbnamensitte bezeichnet man eine lokal oder regional zu beobachtende gewisse Regelmäßigkeit und Reihenfolge bei der Benennung der getauften Kinder. Grundprinzip dieser Regel ist: die beiden ältesten Söhne eines Ehepaares erhalten die Vornamen ihrer beiden Großväter und die beiden ältesten Töchter die Vornamen ihrer Großmütter. Weitere Kinder werden nach frühverstorbenen Geschwistern des Vaters und/oder der Mutter benannt oder nach Urgroßeltern der beiden, deren Namen „nachgeholt“ werden mussten.