Amtmann

vom Landesherrn eingesetzter Beamter, der die Oberaufsicht und Exekutive bei Gericht und beim Steuerverzug, die Aufsicht über die politische Gemeinde, über die Bewirtschaftung der Fronhöfe, über die Grenzen, über Wald, Jagd, Fischerei, Zölle und Kirche hatte und über den -> Burgfrieden wachte.