Kell(n)er

Amtmann (Amtskellner), Steuereinnehmer, der seine Tätigkeit neben dem -> Amtmann ausübte. Der Kell(n)er war Verwalter der im Lande zerstreuten Güter eines Grundherren. Ihm oblag das gesamte Rechnungswesen. Er führte die Oberaufsicht über die landwirtschaftlichen Betriebe, Verpachtung der Ländereien und war für die Einziehung von Zinsen und Steuern verantwortlich. Kellereien hatten in den einzelnen Orten große Scheunen (Zehntscheunen) zur Lagerung des -> Zehnten und von Wein.

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